Ihr Urlaub
Mitten in den Weinbergen – dort, wo Erholung zuhause ist.
Aufwachen, hinaustreten und die Schönheit der Südsteiermark genießen.
Unsere Winzerzimmer sind großzügig, komfortabel, mit natürlichen Materialien und viel Stil eingerichtet. Vom südseitigen Balkon aus genießen Sie einen „MEHR-BLICK“ über den Weingarten.
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Glücksgefühle
beginnen beim Frühstück
Für einen wundervollen Tagesstart serviert Roswitha ein reichhaltiges Frühstück mit vielen selbstgemachte Köstlichkeiten vom eigenen Hof und aus regionalen Produkten. Frühstück im Wintergarten mit Fernsicht oder auf der Terrasse hoch über dem Weingarten, macht den Morgen zu etwas Besonderem.
Zeit für Zweisamkeit
Adults-only
Unser Haus ist ein perfekter Rückzugsort für Paare, die Ruhe, Genuss und Entschleunigung suchen.
Der romantische Innenhof, die sonnige Terrasse und gemütliche Sitzplätze laden zu entspannten Momenten ein. Der Wohlfühlgarten mit mediterranem Flair verläuft entlang unserer Laube bis hin zum Salzwassser-Pool.
Wanderwege bieten die Möglichkeit, die wunderschöne Natur der Südsteiermark zu entdecken. Einige verlaufen direkt an unserem Hof vorbei.
Willkommen in Ihrem persönlichen Paradies!
Einfach viel zu schön, um kurz zu bleiben…
Umgeben von Weingärten erwartet Sie eine Idylle mit dem Flair des Südens. Dieses "Mehr aus Hügeln" bringt Glücksgefühle für Ihre Seele – eine Landschaft die beruhigt und inspiriert!
Für Informationen und Buchungsanfragen wenden Sie sich bitte direkt an Roswitha Narat-Zitz:
buchung@narat-zitz.at oder +43 676 3383558
Roswitha`s Winzerzimmer
…höchster Komfort für Ihren Urlaub – individuell und einzigartig!
Kurzfassung aus dem AGBH
§5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 2 Wochen vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten 2 Wochen vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangementpreis.
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bis 3 Monate |
3 Monate bis 1 Monat |
1 Monat bis 2 Wochen |
In den letzten 2 Wochen |
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keine Stornogebühren |
40 % |
70 % |
100 % |
Wir weisen darauf hin, dass bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Beherbergungsverträgen das gesetzliche 14-tägige Rücktrittsrecht nicht besteht. (Ausnahme gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG.)
Zum Nachlesen:











